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Berlin, 06. Juli 2011: Mit dem Launch des ersten iPhones im Jahr 2007 begann auch der Siegeszug kleiner Anwendungsprogramme für mobile Endgeräte, die aus dem heutigen Alltag kaum mehr wegzudenken sind: die Apps. Egal, ob nützliches Taskmanagement-Programm, kurzweiliges Vogel-Game oder Rezeptesammlung – kaum ein Nutzer wertet sein mobiles Endgerät nicht mit entsprechenden Apps auf. Bei der unüberschaubaren Anzahl an Apps, wird es für Unternehmen allerdings immer schwieriger, auf ihre Anwendungen aufmerksam zu machen und nicht im großen weiten App-Ozean unbeachtet unterzugehen. piâbo (www.piabo.net), die führende Agentur der digitalen Wirtschaft, bietet mit dem PR-App-etizer-Programm maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen, um ihrer App den entscheidenden medialen Boost zu geben.
„Derzeit geht die Gesamtzahl der Apps für iOS und Android betriebene Geräte in die Millionen. Tendenz massiv steigend. Mit unserer Erfahrung im Bereich der App-PR – wie etwa für Qype – wollen wir Unternehmen dabei helfen, aus der Masse herauszustechen“, erklärt Tilo Bonow, Geschäftsführer von piâbo.
Das PR-App-etizer-Programm setzt sich zusammen aus einem auf den jeweiligen Kunden und die entsprechende Anwendung abgestimmtes Kommunikationskonzept und der dazugehörigen Durchführung. Zu den Leistungen gehören unter anderem die Erstellung eines Konzepts, das fortlaufende Themenmanagement und die Optimierung des Präsentationstextes im App Store. Darüber hinaus stehen außerdem das Anbieten des Themas an jeweils relevante Journalisten und die Präsentation der App bei den einschlägigen App-Magazinen und die Direktansprache bei themenaffinen B2B-Medien im Fokus. Kunden profitieren weiterhin von umfangreichen Vergünstigungen bei Zusatzleistungen von Dienstleistern wie etwa bei der Internationalisierung der App oder einer professionellen Medienbeobachtung.
„Dieses innovative Rundum-sorglos-Paket rückt erstmalig die PR-technisch bislang vernachlässigten Apps in den kommunikativen Fokus. Mit unserem Know-How im Bereich der App-PR werden wir diesen Umstand ändern“, so Bonow.
Über piâbo: piâbo, die Kommunikationsagentur für die digitale Wirtschaft. Neben strategisch vernetzter PR und Social Media umfasst das Leistungsspektrum der Berliner Agentur medienübergreifende B2B- und B2C-Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationsmanagement sowie die Entwicklung von redaktionellen Konzepten. Das Team betreut nationale und internationale Kunden aus der Internet-/IT-/Mobile- sowie Medien-/Technologie- und Greentechbranche und verfügt über ein eingespieltes globales Netzwerk.
Medienkontakt: Benjamin Blum | benjamin.blum@piabo.net | +49.30.2576205.28
Berlin, den 24. Februar 2011 – Die Kommunikationsagentur für die digitale Wirtschaft, piâbo (http://www.piabo.net/), sichert sich einen weiteren PR-Etat und unterstützt ab sofort 123skins (http://www.123skins.de/), den Anbieter individueller und hochwertiger Designfolien in allen PR-Fragen. Die Zusammenarbeit mit Fokus auf die B2C-Zielgruppe soll vor allem die Marke 123skins stärken und das innovative Produkt „Designfolien“ bei den Endkunden bekannt machen.
Bereits 2007 als Berliner Startup gegründet, hat das Unternehmen 123skins, das seit 2010 zur Bertelsmann-Tochter arvato gehört, die individuellen Designfolien zur Personalisierung und zum Schutz mobiler Endgeräte perfektioniert. Für nahezu alle Handy-, Laptop-, Tablet-PC-, Spielkonsolen- und MP3-Player-Modelle bietet der Anbieter millimetergenaue Design-Lösungen. Das große und ständig wachsende Sortiment hunderter Motive hält für jeden Stil die richtige Wahl für die mobilen Begleiter bereit. Neben Endverbrauchern profitieren auch Unternehmen von der Vielseitigkeit der Designfolien: Durch den speziellen Skin-Konfigurator können zum Beispiel die Geräte der Mitarbeiter gebrandet und Marketingkampagnen auf mobilen Endgeräten mit beliebigen Motiven unterstützt werden.
„Bei der Suche nach einer PR-Agentur haben wir besonderen Wert auf ein frisches Team und viel Know-How sowie Kontakte im Bereich „Digital Lifestyle“ gelegt“, so Konstantin Bohmeyer, Geschäftsleiter von 123skins. Er ergänzt: „Mit piâbo haben wir einen hoch motivierten Partner gewonnen, der unser innovatives Produkt optimal unterstützen kann.“
Tilo Bonow, Gründer und Geschäftsführer von piâbo, fügt hinzu: „Wir freuen uns, mit 123skins ein weiteres Unternehmen und seine kreative Idee kommunikativ begleiten zu dürfen. Unser Team selbst ist bereits begeistert von den hochwertigen Designfolien und trägt die Lieblingsmotive auf Handy, iPad und Co. von Meeting zu Meeting.“
Berlin, den 21. Januar 2011 – Die Veranstalter des Ecosummit 2011 (ECO11) setzen auch in Sachen PR auf das Prinzip der Nachhaltigkeit: Nach einer erfolgreichen Zusammenarbeit im vergangenen Jahr übernimmt die auf technologische und zukunftsweisende Unternehmen spezialisierte PR-Agentur piâbo erneut die Federführung für die Pressearbeit des von der Mobile Economy GmbH organisierten Cleantech-Kongresses.
“Nach einer sehr erfolgreichen ersten Zusammenarbeit im letzten Jahr freuen wir uns darauf, auch in diesem Jahr wieder vom Know-how des piâbo-Teams profitieren zu können. Vor allem hat uns überzeugt, wie leidenschaftlich sich die Mitarbeiter von piâbo mit dem Kern unserer Unternehmung, der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit, auseinander setzen”, erklärt Jan Michael Hess, Geschäftsführer der Mobile Economy GmbH und Gründer des Ecosummit.
Der ECO11 ist die Fortsetzung einer internationalen Kongressreihe, die im vergangenen Jahr unter dem Namen Green Venture Summit erfolgreich gestartet ist. Ihr zukunftsweisendes Ziel: Die Förderung der Smart Green Economy. Am 24. und 25. März haben Start-ups im Berliner Ökohotel Scandic die Möglichkeit, potentielle Investoren von ihren Geschäftsmodellen rund um die Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, E-Mobilität, intelligenter Strom und Nachhaltigkeitsmanagement zu überzeugen. In einer umfangreichen Vortragsreihe richten Branchen-Insider den Blick auf die verschiedensten Aspekte der intelligenten grünen Ökonomie. Besonderes Augenmerk gilt in diesem Jahr der Stadt der Zukunft am Beispiel der intelligenten Nachnutzung des Flughafens Tegel.
Tilo Bonow, Geschäftsführer von piâbo, zur Zusammenarbeit: „Der Ecosummit widmet sich nachhaltigen Themen und jungen, impulsgebenden Unternehmen – das korrespondiert mit unserer Unternehmenskultur. Neue Technologien mit originellen Ideen öffentlichkeitswirksam zu unterstützen, ist unser Steckenpferd. Gründer mit ihren Unternehmungen an die Spitze zu begleiten, macht uns besonders viel Spaß. Umso mehr, wenn dahinter eine grüne Mission steht!”
Medienkontakt piâbo
Nicole Schaar | Tel.: +49.30.2576205.16 | nicole.schaar@piabo.net
Links Ecosummit
München, 11. Januar 2011 – Holtzbrinck Ventures legt seinen vierten Investmentfonds „HV Holtzbrinck Ventures Fund IV” auf. Neben der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (“Holtzbrinck”) steigt HarbourVest Partners, LLC (“HarbourVest”) als neuer Investor ein. Das Fondvolumen beträgt 177 Millionen Euro. Mit diesem Schritt wird der Frühphaseninvestor zum führenden unabhängigen Startkapitalgeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Holtzbrinck Ventures wird auch in Zukunft seine erfolgreiche Strategie fortsetzen, bereits in der Gründungsphase in Unternehmen mit Fokus auf digitale Geschäftsmodelle zu investieren. In diesem Segment konnte das Team schon in den letzten zehn Jahren konstant sehr erfolgreich investieren.
Holtzbrinck Ventures fungiert nun als eigenständiger und unabhängiger Investmentfonds. Seit 1998 hat Holtzbrinck Ventures in über 80 Unternehmen investiert und Firmen wie z.B. parship.com und experteer.com gegründet. Andere erfolgreiche Investitionen sind unter anderem Marktführer wie Groupon, Zalando, Brands4Friends (verkauft an eBay), StudiVZ.net, MyHammer.com, Bol.com oder Adscale.de und eDarling. Damit ist Holtzbrinck Ventures einer der größten Startup-Investoren Europas und verfügt über eine einzigartige und operative Gründungskompetenz.
Das Internet entwickelt sich mit zunehmender Dynamik und bietet jungen Unternehmen und Unternehmern mit entsprechendem Wachstumskapital zahlreiche Möglichkeiten. Über einen speziell für Seed Investments zugeschnittenen „fast-Forward“-Ansatz, wird Start-ups aus dem Fondvolumen unkompliziert Kapital zur Gründungsfinanzierung zur Verfügung gestellt.
Martin Weber, Partner von Holtzbrinck Ventures, sagt dazu: „Die Zusammenarbeit mit unserem bisherigen Investor Holtzbrinck ist hervorragend und wird zusammen mit HarbourVest als neuem Investor fortgesetzt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit beiden Partnern in den kommenden Jahren.”
Im Rahmen der Transaktion wird Holtzbrinck einen Grossteil des bisherigen Venture Portfolios in den neuen Fonds einbringen. Der Fonds wird vom bisherigen Team von Holtzbrinck Ventures verantwortet, das auch selbst beteiligt ist.
„Das Team von Holtzbrinck Ventures investiert bereits seit Jahren erfolgreich in deutsche Unternehmen aus dem digital media Bereich. Für uns bietet sich eine sehr erfolgversprechende Investitionsmöglichkeit, bei der wir unsere Erfahrung einbringen können, ambitionierte Teams in die Unabhängigheit zu begleiten”, so Peter Wilson, Geschäftsführer von HarbourVest Partners (U.K.) Limited.
Michael Brockhaus, Managing Director Strategy und M&A der Holtzbrinck-Gruppe, sagt über die Zusammenarbeit: „Der Gewinn eines international führenden Kapitalgebers wie Harbourvest schafft eine ausgezeichnete Grundlage für zukünftige Investitionen in digitale Geschäftsmodelle und bestätigt unsere seit 10 Jahren erfolgreiche Entwicklung im Bereich Venture Capital. Wir freuen uns, das Team in der nächsten Dekade weiterhin bei seinen erfolgreichen Aktivitäten im Bereich Venture Capital zu unterstützen.“
Campbell Lutyens, ein unabhängiges Beratungsunternehmen im Private Equity Bereich, fungierte für diese Transaktion als Holtzbrincks Berater. Immanuel Rubin, Senior Vice President von Campbell Lutyens, dazu: “Wir befinden uns in einer Zeit, in der es für Investmentfonds schwer ist, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Der herausragende bisherige Erfolg und der einzigartige Investitionsansatz erlaubten es Holtzbrinck Ventures auch unter erschwerten Bedingungen Investoren zu gewinnen und Kapital aufzunehmen.“
Kontakt: Martin Weber – Partner Holtzbrinck Ventures – Tel: +49 (0)89 206077 0 oder Tilo Bonow – holtzbrinck@piabo.net – +49 (0)30-25762050
Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck ist ein Familienunternehmen mit Sitz in Deutschland. Sie ist in mehr als 80 Ländern tätig und publiziert in klassischen und elektronischen Medien, die der Information und Wissensvermittlung, der Bildung und der Unterhaltung dienen. Vier Unternehmensbereiche bilden die Säulen für die Gegenwart und Zukunft der Verlagsgruppe: Publikumsverlage, Bildung und Wissenschaft, Zeitungen und Magazine, elektronische Medien und Services.
Holtzbrinck Ventures beteiligt sich seit über einem Jahrzehnt an Internetunternehmen, zumeist in der Gründungsphase. In dieser Zeit hat Holtzbrinck Ventures über 80 Unternehmen finanziert und als eine der wenigen Venture Capital Gesellschaften auch selbst internationale Marktführer gegründet. Heute ist Holtzbrinck Ventures der erfolgreichste deutsche Frühphaseninvestor im Internetsegment mit Investments in einige der erfolgreichsten Internetunternehmen, wie beispielsweis Groupon, Zalando, Parship, Brands4Friends, Experteer, Studivz, MyHammer, AdScale, Wooga, eDarling und Gameduell.
HarbourVest Partners ist eine unabhängige und weltweit tätige Unternehmensbeteiligungsgesellschaft. Sie investiert in Venture Capital, Übernahmen, Mezzaninekapital, den Distressed Debt-Markt und Direktanlagen. Seit der ersten Unternehmensbeteiligung der Firma 1986 ist HarbourVest Partners zur führenden Kraft im weltweiten Sekundärmarkt aufgestiegen. Während dieser Zeit konnte das Team Investitionen von über $ 6,2 Milliarden im Sekundärmarkt abschließen. Im April 2009 schloss HarbourVest Partners mit $ 2,9 Milliarden eine äußerst erfolgreiche Fondsplatzierung für Dover Street VII L.P. ab. www.harbourvest.com
Campbell Lutyens ist eine seit 1988 auf Private Equity Fonds spezialisierte unabhängige Beratunggesellschaft, die insbesondere Fondsmanager bei der Ansprache institutioneller Investoren unterstützt und gleichzeitig institutionelle Investoren bei möglichen Liquiditätslösungen im Zweitmarkt berät. Campbell Lutyens Leistungsausweis umfasst über 90 Fondsplatzierung bzw. Zweitmarkttransaktionen mit einem Gesamtvolumen von nahezu 40 Milliarden US-Dollar.
Berlin, 18. November 2010 – Am 15. Dezember startet die neue Eventreihe Online Marketing Capital (OMCap) im Herzen Berlins. Sie bietet Experten aus dem Online-Marketing eine Plattform, um neue Kontakte zu knüpfen und Ideen auszutauschen. Die Auftaktveranstaltung findet in der Narva Lounge am U-Bahnhof Warschauer Straße statt. Interessierte können über Facebook (http://redir.ec/nuYl), Xing (http://redir.ec/COqx) oder LinkedIn (http://redir.ec/LED9) an der Kartenverlosung teilnehmen.
Auf der OMCap treffen sich Experten aus dem Bereich Online-Marketing zum Austausch über aktuelle Trends der Branche in entspannter Atmosphäre. Der Eintritt sowie Essen und Getränke sind kostenlos. Als Medienpartner steht der OMCap unter anderem die Agentur piâbo zur Seite (http://www.piabo.net/). Hauptsponsoren der Veranstaltung sind die SEM – SEO GmbH, textbroker, die artaxo AG sowie die SEOlytics GmbH.
Interessierte, die sich bis zum 29.11. registrieren, können einen der rund 300 Gästeplätze ergattern. Wer dabei ist, bestimmt eine Auslosung unter allen Anmeldungen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.omcap.de.
Kontaktdaten:
OMCap
Online Marketing Capital | Saarbrücker Straße 38 | 10405 Berlin |
email: orga@omcap.de | Telefon: +49 (030) 48 49 30 36
piâbo medienmanagement GmbH
Tilo Bonow | Weinmeisterstr. 12 | 10178 Berlin |
tilo.bonow@piabo.net | Telefon: +49 (030) 25762050
Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf den Vertrieb von E-Geld – Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse
I. Überblick
Die Bundesregierung hat am 11.05.2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BR-Drs. 317/11, „Gesetzentwurf“) vorgelegt. Durch den Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Vertrieb von E-Geld-Produkten in Deutschland geändert werden.
Gegen die geplanten Änderungen bestehen erhebliche rechtliche, praktische und wirtschaftliche Bedenken.
Würde der Gesetzentwurf unverändert verabschiedet werden, könnten Konsumenten in Deutschland E-Geld-Produkte (wie zum Beispiel Prepaid-Zahlungskarten) – unabhängig von Betragsgrenzen – nicht mehr ohne eine Identifizierung erwerben. Identifizierung ist die Feststellung der Identität des E-Geld-Kunden anhand von Ausweispapieren. Da eine solche Identifizierung bei typischen Verkaufsstellen (zum Beispiel an der Kasse eines Kiosks, einer Tankstelle oder eines Supermarkts) nicht durchführbar ist, würde der Vertrieb von E-Geld-Produkten in vielen Fällen unmöglich gemacht werden. Hierdurch würde ein großer Teil der Bevölkerung in Deutschland vom Zugang zu E-Geld-Produkten und vom E-Commerce ausgeschlossen. Die geplanten Regelungen würden die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Verbrauchern und Unternehmen ohne hinreichende verfassungsrechtliche Rechtfertigung massiv beschränken.
Der Gesetzentwurf verkennt, dass E-Geld ein Zahlungsmittel ist, das Millionen Menschen für Einkauf, E-Commerce und die Nutzung kostenpflichtiger Internetangebote benötigen und die Verbraucher vor Datenmissbrauch und Phishing im Internet schützt. Betroffen sind darüber hinaus bis zu 40.000 Verkaufsstellen in Deutschland sowie Online-Shops mit mehreren Tausend Arbeitsplätzen. Jährlich werden mit stark ansteigender Tendenz allein mit Hilfe von E-Geld-Zahlungsprodukten Transaktionen im Gesamtwert von etwa EUR 850 Mio. durchgeführt. Zuletzt betrug die jährliche Wertschöpfung des Einzelhandels aus dem Vertrieb von Prepaid-Zahlungskarten etwa EUR 20 Mio. Online-Shops realisieren bis zu 40 % ihrer Umsätze über Prepaid-Zahlungskarten.
Das – anerkennenswerte – Ziel der Verhinderung der Geldwäsche kann durch mildere Mittel ebenso gut erreicht werden. Dadurch würde auch die von den Datenschützern massiv kritisierte Verletzung der Datenschutzgrundrechte der Verbraucher vermieden.
II. Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen
1. Status Quo
Derzeit kann beim Vertrieb von E-Geld durch Einlagenkreditinstitute und deren Verkaufsstellen (zum Beispiel an einem Kiosk, einer Tankstelle oder in einem Supermarkt) von einer Identifizierung der E-Geld-Kunden abgesehen werden, wenn bei der Ausgabe bzw. bei der Nutzung eines E-Geld-Produkts bestimmte Betragsschwellen nicht überschritten werden. Letztgenannte Regelung, die durch § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG) in seiner bisherigen Fassung sowie § 25d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) umgesetzt wurde, geht zurück auf eine Option der Mitgliedstaaten in Art. 11 Abs. 5d der Richtlinie 2005/60/EG (3. Geldwäscherichtlinie) in der Fassung des Art. 19 der Richtlinie 2009/110/EG (2. E-Geld-Richtlinie), von der Deutschland Gebrauch gemacht hat. Die überzeugenderen Argumente sprechen dafür, dass die vorbezeichneten Schwellenwerte auch für den Vertrieb von E-Geld durch E-Geld-Institute und deren Verkaufsstellen gelten. Im Übrigen verlangt das weitgehend harmonisierte EU-Recht keine Identifizierungsmaßnahmen beim Vertrieb von E-Geld auf der Ebene der Verkaufsstellen. Effektive und effiziente Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen nach EU-Recht stattdessen E-Geld-Emittenten ergreifen. Diese E-Geld-Emittenten stehen unter der strengen Aufsicht nationaler Regulierungsbehörden.
2. Geplante Gesetzesänderungen
Der Gesetzentwurf sieht Änderungen u.a. bezüglich §§ 2 Abs. 1 Nr. 2c, 3 Abs. 2 Satz 3, 5 Abs. 1 GwG, § 9 Abs. 2 GwG sowie § 25d KWG vor. Diese Änderungen würden insbesondere dazu führen, dass bei der Ausgabe von E-Geld ohne Betragsschwellen alle E-Geld-Kunden zwingend identifiziert werden müssten:
a) Einfügung von § 2 Abs. 1 Nr. 2c GwG neu
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass schlechthin alle Unternehmen oder Personen, die von einem Einlagenkreditinstitut ausgegebene E-Geld-Produkte vertreiben oder rücktauschen, zu Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes würden. Davon wären unter anderem bis zu ca. 40.000 Verkaufsstellen (zum Beispiel Kioske, Tankstellen und Supermärkte) betroffen.
b) Einfügung von § 3 Abs. 2 Satz 3 GwG neu und Änderung von § 5 Abs. 1 GwG
Durch die geplante Änderung dieser Vorschriften müsste auch in den Fällen, in denen ein geringes (oder gar kein) Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht, zwingend eine Identifizierung des E-Geld-Kunden und eine Speicherung seiner Daten in den Verkaufsstellen erfolgen.
c) Änderung von § 9 Abs. 2 GwG
Alle Verkaufsstellen von E-Geld mit mehr als neun Angestellten wären grundsätzlich verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten sowie einen Stellvertreter zu benennen und mit den erforderlichen Kompetenzen und Mitteln auszustatten.
d) Einfügung von § 25d Abs. 3 KWG neu
Durch die Einfügung eines neuen Absatzes 3 in § 25d KWG müssten E-Geld-Emittenten für wiederaufladbare E-Geld-Produkte Dateien führen, in denen alle an einen E-Geld-Kunden ausgegebenen E-Geld-Beträge sowie zurück getauschte E-Geld-Beträge aufgezeichnet werden. Um eine solche Datei führen zu können, muss die Identität des E-Geld-Kunden festgestellt werden.
III. Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderungen
Im Falle einer unveränderten Verabschiedung des Gesetzentwurfes würde die Ausgabe von E-Geld in Deutschland massiv beeinträchtigt. Derzeit werden zahlreiche E-Geld-Produkte (zum Beispiel vorausbezahlte Zahlungskarten von Visa oder MasterCard, bestimmte Gutscheinkarten) außerhalb von Bankfilialen an Verkaufsstellen des Einzelhandels (zum Beispiel Kioske, Tankstellen oder Supermärkte) oder Kassen in Fußballstadien (zum Beispiel vorausbezahlte Stadionkarten) verkauft.
Bei nur 10 verkauften Prepaid-Zahlungskarten pro Tag und Verkaufsstelle gäbe es jährlich 146 Mio. Einzeltransaktionen, für die in den Verkaufsstellen verdachtsunabhängig und sogar bei komplettem Fehlen des Geldwäscherisikos sensible Verbraucherdaten (einschließlich Personalausweisinformationen) gesammelt und aufbewahrt werden müssten, ohne dass eine weitere Nutzung im Rahmen der Geldwäscheprävention sicher oder wegen der Masse der Daten überhaupt praktikabel wäre.
Im Falle einer betragsschwellenlosen Identifizierungspflicht bei der Ausgabe von E-Geld werden die meisten Verkaufsstellen davon absehen, E-Geld-Produkte zu vertreiben. Die mit der Durchführung der Identifizierung verbundenen Bearbeitungszeiten sind viel zu lang. Darüber hinaus ist das Personal, das an solchen Verkaufsstellen tätig ist, nicht hinreichend qualifiziert, um eine Identifizierung nach den Anforderungen des Geldwäschegesetzes vorzunehmen. Die Verkaufsstellen sind nicht auf eine Erhebung, Verarbeitung und Speicherung sensibler personenbezogener Daten eingerichtet. Geldwäschebeauftragte in den Verkaufsstellen würden die Vertriebskosten weiter erhöhen.
Der Vertrieb von E-Geld-Produkten über „bankfremde“ Verkaufsstellen würde in Deutschland praktisch zum Erliegen kommen, weil Kosten und Aufwand der Präventionsmaßnahmen völlig außer Verhältnis zu den Erträgen stünden. Hieraus würden sich voraussichtlich folgende Konsequenzen ergeben:
IV. Rechtliche Risiken und Bewertung
Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Gesetzesänderungen, da die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Verbrauchern und Unternehmen ohne hinreichende verfassungsrechtliche Rechtfertigung praktisch be- oder verhindert wird. Der von der Bundesregierung als Begründung der Gesetzesänderungen herangezogene Deutschlandbericht der FATF hat die derzeitige Praxis der identifizierungsfreien Ausgabe von E-Geld nicht beanstandet.
Das – anerkennenswerte – Ziel der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kann durch mildere Mittel ebenso gut erreicht werden. Dadurch würde auch die bereits von Datenschützern massiv kritisierte Verletzung der Datenschutzgrundrechte der Verbraucher vermieden.
Die auf dialogorientierte Kommunikation spezialisierte PR-Agentur piâbo gewinnt mit AUPEO! einen weiteren Neukunden aus dem Online-Business. „Wir haben uns für piâbo entschieden, weil sie neben einer fundierten PR-Expertise über weitreichende Erfahrungen im Musikbereich und über ein tiefgreifendes Social-Media-Verständnis verfügen. Wir freuen uns darauf, unsere Arbeit mit der Unterstützung von piâbo erfolgreich fortzusetzen“, erklärt Armin G. Schmidt, Geschäftsführer der innovativen Online-Radioplattform.
AUPEO! bietet Musikliebhabern hochwertige Radiostationen für jeden Geschmack und jede Stimmung. Nicht nur online auf www.aupeo.com, sondern auch voreingestellt auf zahlreichen Netbooks, Connected TVs, Webradio-Geräten und Smartphones können Nutzer mit AUPEO! redaktionell betreute Künstler- und Genre-Stationen genießen, ihr persönliches Lieblingsprogramm zusammenstellen und neue Titel entdecken. In Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie ermöglicht AUPEO! zudem Stationen, die musikalisch der eigenen Stimmungslage entsprechen.
Tilo Bonow, Gründer und Geschäftsführer von piâbo zur Kooperation: „AUPEO! bringt digitales Radio auf eine neue Stufe. Durch seine Kooperationen mit hochwertigen Hardware-Herstellern erreicht AUPEO! eine äußerst breite Zielgruppe, weit über die Internet-Nutzer hinaus, und ermöglicht allen Hörern den Zugang zu individualisierbaren Radiostationen. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit diesem zukunftsweisenden Unternehmen. Unsere langjährigen Erfahrung mit Kunden aus der Medienbranche wird uns dabei unterstützen.“